Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie ?
Osteopathie als Krankenkassenleistung
Als behandelnde Osteopathen mit entsprechender Ausbildung (OSD-Schule) und als Mitglieder eines Berufsverbandes (Hamburger Osteopathen Verband) erfüllen wir die Voraussetzungen dafür, dass einige gesetzliche Krankenkassen im Rahmen einer Satzungsleistung teilweise die osteopathische Behandlung erstatten. Bitte fragen Sie für genauere Informationen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach.
Die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend zusammen mit der ärztliche Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenkasse ein.
Behandlungskosten
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung finden Sie hier
Die Behandlungszeit beträgt 45 bis 50 Minuten.
In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Die nachträgliche Änderung der Rechnung ist mit erhöhtem Zeitaufwand verbunden, was wir gerne vermeiden möchten.
Sie können bei uns in bar oder mit EC-Karte bezahlen.