Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie ?

Osteopathie als Krankenkassenleistung

Als behandelnde Osteopathen mit entsprechender Ausbildung (OSD-Schule) und als Mitglieder eines Berufsverbandes (Hamburger Osteopathen Verband) erfüllen wir die Voraussetzungen dafür, dass einige gesetzliche Krankenkassen im Rahmen einer Satzungsleistung teilweise die osteopathische Behandlung erstatten. Bitte fragen Sie für genauere Informationen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach.

Die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend zusammen mit der ärztliche Bescheinigung  im Original bei Ihrer Krankenkasse ein.

Behandlungskosten

Die Behandlungszeit beträgt 45 bis 50 Minuten.

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Die nachträgliche Änderung der Rechnung ist mit erhöhtem Zeitaufwand verbunden, was wir gerne vermeiden möchten.

Sie können bei uns in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Krankenkassen, die die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernehmen

Ja, es gibt einige Krankenkassen, die die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernehmen. Die Kostenübernahme kann jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr, während andere Krankenkassen die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen übernehmen.

https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen-

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